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Energieausweise

Warum benötigen Vermieter und Verkäufer seit dem 1.5.’14 einen Energieausweis und welche weiteren Vorschriften traten in Kraft?

Kurzinfo: Am 1. Mai 2014 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2114) in Kraft. Wie von der EU-Gebäuderichtlinie 2010 gefordert, verpflichtet die novellierte Verordnung die Verkäufer und Neuvermieter von Gebäuden auch gewisse Energiekennwerte aus dem Energieausweis in kommerziellen Anzeigen mit zu veröffentlichen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit und es drohen ihm Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Es stellt sich die Frage was die EnEV 2014 genau fordert und welche rechtlichen Aspekte die Betroffenen kennen und berücksichtigen sollten.