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Energieausweise

Warum benötigen Vermieter und Verkäufer seit dem 01.05.2014 einen Energieausweis?

Am 1. Mai 2014 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV2014) in Kraft. Wie von der EU-Gebäuderichtlinie 2010 gefordert, verpflichtete die novellierte Verordnung die Verkäufer und Neuvermieter von Gebäuden auch gewisse Energiekennwerte aus dem Energieausweis in kommerzielle Anzeigen mit zu veröffentlichen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit und es drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Die EnEV wurde zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Die Angabe von Energiewerten eines Gebäudes bei Verkauf oder Neuvermietung ist weiterhin Pflicht.

Welche rechtlichen Aspekte sollten Verkäufer und Vermieter kennen und berücksichtigen? Wir helfen Ihnen bei der Einordnung.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV, gültig 01.02.2002 – 31.10.2020) stellte ein Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Die EnEV sollte „dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden“.

Der Verordnungsgeber schrieb darin auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor. Die EnEV galt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude, während andere ausgenommen waren. Sie wurde stetig verschärft und zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

 

Das Prinzip dahinter:

Die Zusammenführung von Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung zu einer gemeinsamen Verordnung (EnEV) erweiterte den bisherigen Bilanzierungsrahmen, denn danach war es möglich in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulichen Wärmeschutz in gewissem Maße miteinander zu verrechnen, also eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlage auszugleichen oder umgekehrt.

Zudem wurde dieser Energiebedarf primärenergetisch bewertet, indem die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers entstehenden Verluste mittels eines Primärenergiefaktors in der Energiebilanz des Gebäudes Beachtung fanden. Damit kam sie einer Ökobilanz deutlich näher.

Die EnEV stellte erstmals auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz und ermöglichte die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne. 

 

Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG, https://www.gesetze-im-internet.de/geg/) regelt seit dem 01.11.2020 den möglichst sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden. Damit ist das GEG die wichtigste Gesetzesgrundlage bei einer Sanierung, beim Energieausweis und Heizungstausch.

 

Sehr geehrte/r Interessent/in, Ich habe Ihnen die für den Energieausweis betreffenden Gesetze des GEG §§79-86 in einem Dokument zum Download zusammengestellt: